Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
1 Ca 415/251. Die Versäumnisurteil vom 20.02.2026 wird aufrechterhalten.

2.Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 35.000,00 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
5 BV 10/26[..]

Beschluss:

Die am 3. März 2026 im Betrieb der Beteiligten zu 1. durchgeführte Betriebsratswahl wird für unwirksam erklärt.