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Aktenzeichen | Tenor |
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5 Ca 218/24 | Urteil 1. Es wird festgestellt, dass durch die Kündigung des Beklagten zu 1 vom 25.01.2024 das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit dem Beklagten zu 1 nicht beendet wird. 2. Es wird festgestellt, dass durch die Kündigung des Beklagten zu 1 vom 05.02.2024 das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit dem Beklagten zu 1 nicht zum 31.03.2024 beendet wird, sondern bis zum 31.05.2024 fortbestanden hat. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Die Kosten des Rechtsstreites hat die Klägerin zu 90 % und der Beklagte zu 1 zu 10 % zu tragen. 5. Der Streitwert wird auf 24.000 EUR festgesetzt. |