Aktenzeichen Tenor 2 Ca 175/26 1. Es wird festgestellt, dass das Ausbildungsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 26.01 .2026 aufgelöst ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.244,52 € brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 164,52 € seit dem 01.02.2026, aus weiteren 1.020,00 € seit dem 01.03.2026, aus weiteren 1.020,00 € seit dem 01 .04.2026, aus weiteren 1.020,00 € seit dem 01 .05.2026 und aus weiteren 1.020,00 € seit dem 01 .06.2026 zu zahlen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 3060,00 € brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 1020,00 € seit dem 01 .7.2026, 01 .8.2026 und 01 .9.2026 zu zahlen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5. Der Streitwert wird auf 10.904,52 € festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.3 Ca 1212/26 Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass die Versetzung des Klägers vom 21.04.2026 als Gruppenleiter der Wohngruppe 1 der ElternKind-Einrichtung, Am Birkenfeld 14, 46485 Wesel unwirksam ist.
2. Der Beklagte Verein trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Streitwert: 11.200-€
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