Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 2 Ca 370/26 | Urteil: 1. Die Klage wird abgewiesen. Urteil 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Der Streitwert wird auf 60.083,80 € festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 2 Ca 602/26 | Urteil: 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die mit Schreiben der Beklagten vom 24.02.2026 erklärte ordentliche Kündigung aufgelöst wird. 2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht durch die mit Schreiben der Beklagten vom 10.04.2026 erklärte ordentliche Kündigung aufgelöst wird. 3. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht durch die mit Schreiben der Beklagten vom 29.04.2026 erklärte außerordentliche Kündigung aufgelöst wird. 4. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Leiterin Personal weiter zu beschäftigen. 5. Die Klägerin wird verurteilt, , den ihr überlassenen Dienstwagen der Marke Cupra Modell Tavascan mit der Fahrgestellnummer: [..] an die Beklagte herauszugeben. 6. Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen. 7. Der Auflösungsantrag wird zurückgewiesen. 8. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %. 9. Der Streitwert wird auf 51.837,42 € festgesetzt. 10. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
