Aktenzeichen Tenor 4 BVGa 4/26 Beschluss
Die Anträge werden zurückgewiesen.4 Ca 1243/26 Schlussurteil
1. Die Klage wird, soweit sie nicht durch Teilvergleiche erledigt ist, d. h. hinsichtlich des Antrages auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten zu 84 % zu tragen, die Beklagte zu 16 %.
3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
4. Streitwert: 20.000,00 €.4 Ca 291/26 Urteil
1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin mit Wirkung ab dem 01.08.2025 nach der Entgeltgruppe P6 des TV Entgeltordnung [..] vom 22.11.2024 zu vergüten und die Bruttonachzahlungsbeträge ab dem Zweiten des jeweiligen Folgemonats mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
2. Die Beklagte hat die Kosten zu tragen.
3. Streitwert: 5.559,12 €.
4. Die Berufung wird gesondert zugelassen.
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