Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.


AktenzeichenTenor
5 Ca 824/22U R T E I L

1.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.220,39 EUR netto nebst jeweils fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB

aus 160,27 EUR seit dem 01.01.2022,
aus 158,47 EUR seit dem 01.02.2022,
aus 158,47 EUR seit dem 01.03.2022,
aus 158,47 EUR seit dem 01.04.2022,
aus 158,47 EUR seit dem 01.05.2022,
aus 121,19 EUR seit dem 01.06.2022,
aus 177,59 EUR seit dem 01.07.2022,
aus 127,46 EUR seit dem 01.08.2022 zu zahlen.

2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 89 % und der Beklagte zu 11 %, mit Ausnahme der Kosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstanden sind. Diese trägt vorab der Kläger.

4.
Der Streitwert für das Urteil wird auf 5.971,45 € festgesetzt.

5.
Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist (§ 64 Abs. 2 Buchst. b) und c) ArbGG), wird sie nicht zugelassen.