Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 1 Ca 554/26 | URTEIL 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung vom 25.02.2026 mit Ablauf des 31.03.2026 beendet wurde. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 50 % und die Beklagte zu 50 % . 4. Der Streitwert wird auf 18.750,00 € festgesetzt. 5. Die Berufung wird, soweit sie nicht ohnehin zulässig ist, nicht gesondert zugelassen. |
| 5 Ca 2353/25 | Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger aufgrund der Diskriminierung im Zusammenhang mit der Bewerbung v. 21.09.2025 eine Entschädigung nach §15 Abs. 2 AGG in Höhe von 4.000, 00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.12.2025 zu zahlen. 2. Die darüberhinausgehende Klage wird abgewiesen. 3. Die Widerklage wird abgewiesen. 4. Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt. 5. Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 64 % und die Beklagte zu 36 %. 6. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist (§ 64 Abs. 2 Buchst. b) und c) ArbGG), wird sie nicht zugelassen. |
