Wichtige Hinweise:
Die Buchung eines Termins bewirkt nicht die Einhaltung gerichtlicher Fristen (z.B. die 3 Wochen Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage).
Zusätzliche Termine werden auch telefonisch vergeben. Sofern zeitnah kein freier Termin in der Online-Buchungsübersicht angezeigt wird, wird insbesondere in dringenden Fällen eine telefonische Kontaktaufnahme während der Sprechzeiten empfohlen.
Bei Fragen: (0281) 33 89 10